Kosten

Gebührenübersicht -Stand 01/2022 - wichtige Infos s. u.*

HOMÖOPATHIE (Gebühren enstpr. Aufwand):
Erstanamnese:
Durchführung des vollständigen Kranken-Examens ca. 120 Min mit nachfolgender Repertorisation nach den Regeln der Genuinen Homöopathie (GebüH Ziffer 2), zusätzlich eingehender Untersuchung (GebüH Ziffer 1); GebüH=Gebührenordnung für Heilpraktiker
EUR 30.- je angefangener 1/4 Std.

Verlaufskontrolle / Folgeanamnese einer homöopathischen Behandlung bzw. Akutbehandlung incl. Untersuchung 
Überprüfung der Arzneimittelwirkung, erneute Repertorisation und Arzneimittelsuche
EUR 30.- je angefangener 1/4 Std.
 
HOMÖOPATHIE - Telefonsprechstunde, Email
Beratung, Bericht des Patienten und Absprache weiterer Arzneimitteleinnahme, akute Beschwerden 
EUR 30.- je angefangener 1/4 Std.
Kurzinfo:
EUR 15.- 

CHIROTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNGEN - Dorn/Breuss - MWGT®
EUR 30.- je angefangener 1/4 Std.

LIEBSCHER & BRACHT SCHMERZTHERAPIE
EUR 180:- für Erstbehandlung mit Anamnese
EUR 120.- für Folgebehandlung/Anleitung

INFUSIONEN - Betreuung Kurzinfusion (zzgl. Infusion/Material) 
EUR 30.- Pauschal

                  - Betreuung für zweistündige Infusion (zzgl. Infusion/Material) 
EUR 60.- Pauschal

Oligoscan - S/O Check
Diagnostik: 
Messung der verfügbaren Mineralstoffe und Spurenelemente, sowie die Belastung mit tox. Schwermetallen direkt auf Gewebsebene. Messung und Ergebnisse in sekundenschnelle direkt in der Praxis von 20 Mineralstoffen (Mangel und Überschuss) sowie 14 Schwermetallen (Belastung) 
EUR 89.- Pauschal

Befunderläuterung Oligoscan 
EUR 30.- je angefangener 1/4 Std

Blutgruppenschnelltest für Oligoscan - insofern keine Blutgruppe bekannt ist 
EUR 10.-

LABORUNTERSUCHUNGEN werden vom jeweiligen Labor in Rechnung gestellt. Blutentnahme=>
EUR 15,-

Physiokey/Medkey (Leihgeräte möglich)
EUR 30.- je angefangene 1/4 Std

MILTA (Leihgerät möglich)
EUR 40.- je angefangene 1/4 Std - EUR 150.- für eine volle Std.

Rauchfrei-Spritze
EUR 155.-
WEITERE LEISTUNGEN 
Wegegeld für Hausbesuche, schriftliche Berichte etc. werden entsprechend (Zeit-) Aufwand bzw. nach Vereinbarung abgerechnet. 
Anruf oder Behandlung außerhalb üblicher Praxisöffnungszeiten (wenn nicht vorher vereinbart) 50% Aufschlag
Terminversäumnis für reservierte Termine (wenn keine Absage bis 24 h vor dem Termin erfolgt) 80% des Honorars

*Erläuterung zu den Gebühren
Die Gebühren werden unmittelbar mit der Leistung oder Rechnungsstellung fällig, unabhängig von evtl. Erstattung durch Beihilfe oder private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Leistungen eines Heilpraktikers nicht (Ausnahme IKK Südwest übernimmt einen Teilbetrag pro Jahr). GebüH Ziffer 2 wird entsprechend Zeitaufwand abgerechnet. Die Homöopathie-Leistungen schließen homöopathische Fallanalysearbeiten (Repertorisationen = Auswertungs- arbeiten, vergleichende Marteria-Medica-Extraktionen etc.) auch nach dem eigentlichen Patientenkontakt mit ein. Die Beträge weichen teils stark von der GebüH ab, da deren Richtwerte noch aus dem Jahre 1985 stammen!

Private Krankenkassen 
Im Falle einer Privatversicherung besteht die Möglichkeit einer (teilweisen) Erstattung der Behandlungskosten, wobei die meisten Versicherungen die Leistungen der Klassischen Homöopathie nicht angemessen berücksichtigen und deshalb i.d.R. nur ca. 40-70% der Behandlungskosten übernehmen. Ich bitte um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen auf individuelle Klauseln einzelner Versicherer bei der Rechnungsstellung nicht eingegangen werden kann.
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