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Gebührenübersicht -Stand 10/2010


Klassische Homöopathie - PRAXISTERMINE Gebühren enstpr. Aufwand: ? Erstanamnese EUR 180.- Durchführung des vollständigen Kranken-Examens ca. 120 Min mit Repertorisation nach den Regeln der Klass. Homöopathie EUR 120.- (GebüH Ziffer 2), zusätzlich eingehender Untersuchung Säuglinge und Kleinkinder (GebüH Ziffer 1); GebüH=Gebührenordnung für Heilpraktiker bis ca. 3J. ? Verlaufskontrolle / Folgeanamnese einer homöopathischen EUR 20.- Behandlung bzw. Akutbehandlung incl. Untersuchung je angefangener ¼ Std. Überprüfung der Arzneimittelwirkung, erneute Repertorisation und Arzneimittelsuche Klassische Homöopathie - TELEFONTERMINE ? Kurzinformation kostenlos ? Beratung, Bericht des Patienten und Absprache weiterer EUR 7.- Arzneimitteleinnahme, akute Beschwerden je angefangene 5 Min. ? Verlaufskontrolle bzw. Folgeanamnese s.u. Praxistermine Telefonsprechstunde Mo-Fr 8-9 Uhr und 14-15 Uhr In dringenden Fällen bzw. bei Terminwünschen hinterlassen Sie bitte außerhalb der telefonischen Sprechstunde eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter bzw. wenden Sie sich bitte Mo, Mi oder Fr in der Zeit von 9-13 Uhr an Frau Schulz/Anmeldung Weitere Leistungen Wegegeld für Hausbesuche, schriftliche Berichte etc. werden entsprechend (Zeit-) Aufwand bzw. nach Vereinbarung abgerechnet. ? Chirotherapeutische Behandlungen je angefangene Viertelstunde EUR 20.- ? Anruf oder Behandlung außerhalb üblicher Praxisöffnungszeiten (wenn nicht vorher vereinbart) 50% Aufschlag ? Terminversäumnis für reservierte Termine 80% des Honorars (wenn keine Absage bis 24 h vor dem Termin erfolgt) Erläuterung zu den Gebühren Die Gebühren werden unmittelbar mit der Leistung oder Rechnungsstellung fällig, unabhängig von evtl. Erstattung durch Beihilfe oder private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Leistungen eines Heilpraktikers nicht. GebüH Ziffer 2 wird entsprechend Zeitaufwand abgerechnet. Die Homöopathie-Leistungen schließen homöopathische Fallanalysearbeiten (Repertorisationen = Auswertungs- arbeiten, vergleichende Marteria-Medica-Extraktionen etc.) auch nach dem eigentlichen Patientenkontakt mit ein. Die Beiträge können in Einzelfällen von der GebüH abweichen. Private Krankenkassen Im Falle einer Privatversicherung besteht die Möglichkeit einer (teilweisen) Erstattung der Behandlungskosten, wobei die meisten Versicherungen die Leistungen der Klassischen Homöopathie nicht angemessen berücksichtigen und deshalb i.d.R. nur ca. 40-70% der Behandlungskosten übernehmen. Ich bitte um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen auf individuelle Klauseln einzelner Versicherer bei der Rechnungsstellung nicht eingegangen werden kann.