| Klassische Homöopathie - PRAXISTERMINE |
Gebühren enstpr. Aufwand: |
Erstanamnese:
Durchführung des vollständigen Kranken-Examens ca. 120 Min
mit Repertorisation nach den Regeln der Klass. Homöopathie (GebüH Ziffer 2), zusätzlich eingehender Untersuchung (GebüH Ziffer 1); GebüH=Gebührenordnung für Heilpraktiker |
EUR 180.- Säuglinge und Kleinkinder bis ca. 3J. EUR 120.- |
Verlaufskontrolle / Folgeanamnese einer homöopathischen Behandlung bzw. Akutbehandlung incl. Untersuchung
Überprüfung der Arzneimittelwirkung, erneute Repertorisation
und Arzneimittelsuche |
EUR 20.- je angefangener ¼ Std. |
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| Klassische Homöopathie - TELEFONTERMINE |
| Kurzinformation | kostenlos |
| Beratung, Bericht des Patienten und Absprache weiterer Arzneimitteleinnahme, akute Beschwerden | EUR 7.- je angefangene 5 Min. |
| Verlaufskontrolle bzw. Folgeanamnese | s.u. Praxistermine |
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Telefonsprechstunde: Mo-Fr 8-9 Uhr und 14-15 Uhr
In dringenden Fällen bzw. bei Terminwünschen hinterlassen Sie bitte außerhalb der telefonischen Sprechstunde eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter bzw. wenden Sie sich bitte Mo, Mi oder Fr in der Zeit von 9-13 Uhr an Frau Schulz/Anmeldung |
Weitere Leistungen
Wegegeld für Hausbesuche, schriftliche Berichte etc. werden entsprechend (Zeit-) Aufwand bzw. nach Vereinbarung abgerechnet. |
| Chirotherapeutische Behandlungen je angefangene Viertelstunde | EUR 20.- |
| Anruf oder Behandlung außerhalb üblicher Praxisöffnungszeiten
(wenn nicht vorher vereinbart) | 50% Aufschlag |
Terminversäumnis für reservierte Termine (wenn keine Absage bis 24 h vor dem Termin erfolgt) | 80% des Honorars |
Erläuterung zu den Gebühren
Die Gebühren werden unmittelbar mit der Leistung oder Rechnungsstellung fällig, unabhängig von evtl. Erstattung durch Beihilfe oder private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Leistungen eines Heilpraktikers nicht. GebüH Ziffer 2 wird entsprechend Zeitaufwand abgerechnet. Die Homöopathie-Leistungen schließen homöopathische Fallanalysearbeiten (Repertorisationen = Auswertungs- arbeiten, vergleichende Marteria-Medica-Extraktionen etc.) auch nach dem eigentlichen Patientenkontakt mit ein. Die Beiträge können in Einzelfällen von der GebüH abweichen.
Private Krankenkassen
Im Falle einer Privatversicherung besteht die Möglichkeit einer (teilweisen) Erstattung der Behandlungskosten, wobei die meisten Versicherungen die Leistungen der Klassischen Homöopathie nicht angemessen berücksichtigen und deshalb i.d.R. nur ca. 40-70% der Behandlungskosten übernehmen. Ich bitte um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen auf individuelle Klauseln einzelner Versicherer bei der Rechnungsstellung nicht eingegangen werden kann. |