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Gebührenübersicht -Stand 10/2010


Klassische Homöopathie - PRAXISTERMINE Gebühren enstpr. Aufwand:
Erstanamnese:
  • Durchführung des vollständigen Kranken-Examens ca. 120 Min mit Repertorisation nach den Regeln der Klass. Homöopathie (GebüH Ziffer 2), zusätzlich eingehender Untersuchung (GebüH Ziffer 1); GebüH=Gebührenordnung für Heilpraktiker
  • EUR 180.-
    Säuglinge und Kleinkinder bis ca. 3J. EUR 120.-
    Verlaufskontrolle / Folgeanamnese einer homöopathischen Behandlung bzw. Akutbehandlung incl. Untersuchung
  • Überprüfung der Arzneimittelwirkung, erneute Repertorisation und Arzneimittelsuche
  • EUR 20.- je angefangener ¼ Std.
     
    Klassische Homöopathie - TELEFONTERMINE
    Kurzinformationkostenlos
    Beratung, Bericht des Patienten und Absprache weiterer Arzneimitteleinnahme, akute BeschwerdenEUR 7.- je angefangene 5 Min.
    Verlaufskontrolle bzw. Folgeanamneses.u. Praxistermine
     
    Telefonsprechstunde: Mo-Fr 8-9 Uhr und 14-15 Uhr
    In dringenden Fällen bzw. bei Terminwünschen hinterlassen Sie bitte außerhalb der telefonischen Sprechstunde eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter bzw. wenden Sie sich bitte Mo, Mi oder Fr in der Zeit von 9-13 Uhr an Frau Schulz/Anmeldung
    Weitere Leistungen
    Wegegeld für Hausbesuche, schriftliche Berichte etc. werden entsprechend (Zeit-) Aufwand bzw. nach Vereinbarung abgerechnet.
    Chirotherapeutische Behandlungen je angefangene ViertelstundeEUR 20.-
    Anruf oder Behandlung außerhalb üblicher Praxisöffnungszeiten (wenn nicht vorher vereinbart)50% Aufschlag
    Terminversäumnis für reservierte Termine
    (wenn keine Absage bis 24 h vor dem Termin erfolgt)
    80% des Honorars
    Erläuterung zu den Gebühren
    Die Gebühren werden unmittelbar mit der Leistung oder Rechnungsstellung fällig, unabhängig von evtl. Erstattung durch Beihilfe oder private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Leistungen eines Heilpraktikers nicht. GebüH Ziffer 2 wird entsprechend Zeitaufwand abgerechnet. Die Homöopathie-Leistungen schließen homöopathische Fallanalysearbeiten (Repertorisationen = Auswertungs- arbeiten, vergleichende Marteria-Medica-Extraktionen etc.) auch nach dem eigentlichen Patientenkontakt mit ein. Die Beiträge können in Einzelfällen von der GebüH abweichen.

    Private Krankenkassen
    Im Falle einer Privatversicherung besteht die Möglichkeit einer (teilweisen) Erstattung der Behandlungskosten, wobei die meisten Versicherungen die Leistungen der Klassischen Homöopathie nicht angemessen berücksichtigen und deshalb i.d.R. nur ca. 40-70% der Behandlungskosten übernehmen. Ich bitte um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen auf individuelle Klauseln einzelner Versicherer bei der Rechnungsstellung nicht eingegangen werden kann.